29.07.2010
OLG Hamburg kippt alte Bedingungen bei Lebens- und Rentenversicherungen
Einem Bericht von Welt Online zufolge hat das OLG Hamburg alte Versicherungsklauseln gekippt, die Versicherte mit undurchsichtigen Rückkaufswerten benachteiligen. Die dem Urteil zugrunde liegenden Verträge betreffen Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und fondsgebundene Rentenversicherungen aus den Jahren 2001 bis 2007.
Die strittigen Klauseln ermöglichen es den Versicherten nicht zu erkennen, wie sich der korrekte Rückkaufswert berechnet. Zudem sei nicht immer deutlich erkennbar, so die Richter, dass bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ein Stornoabzug erfolgen kann, der „der Höhe nach angemessen ist“.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg gegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Unternehmen Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali. Insbesondere die Regelungen zu Kündigung, Prämienfreistellung, Stornoabzug und Verrechnung der Abschlusskosten standen zur Diskussion. Laut den Versicherungsgesellschaften gelten für Neuabschlüsse seit 2008 jedoch neue Versicherungsbedingungen.
Ehemalige Versicherte, die auf einen finanziellen Nachschlag hoffen, sollten ihre Ansprüche schnell anmelden: Der BGH hat erst kürzlich bestätigt, dass mögliche Ansprüche grundsätzlich fünf Jahre nach Abrechnung verjähren.
