28.09.2009
Unfallversicherung greift auch bei Sportunfall
Bei einem Sportunfall ist es nicht ausgeschlossen, dass die Unfallversicherung für die dadurch entstehenden Behandlungskosten aufkommt. Das berichtet die Aachener Zeitung unter Berufung auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Dortmund.
Zum Streit kam es, weil sich die private Unfallversicherung eines Badmintonspielers weigerte, einen Achillessehnenriss des Versicherten als versicherten Unfall anzuerkennen. Obwohl der Versicherer feststellte, dass Dauerschäden zu beklagen waren, weigerte er sich, in Zahlung zu gehen.
Vor Gericht erhielt der Versicherte nun Recht: Die Dortmunder Richter verwiesen darauf, dass insbesondere ein Achillessehnenriss in einer privaten Unfallversicherung abgesichert und als Unfall zu werten sei. Definiert sei dieser nämlich durch eine Zerrung oder ein Zerreißen der Sehne infolge einer erhöhten Kraftanstrengung.
Er steht damit in Kontrast zu einfachen Bewegungsverletzungen, die als Folge von Verschleißerscheinungen oder krankhaften Veränderungen der Körperteile auftreten können und somit nicht als Unfall gewertet werden könnten.
