09.09.2009
Kfz-Versicherung muss Reparatur in Markenwerkstatt zahlen
Nach einem Autounfall hat ein Versicherungskunde seiner Kasko-Versicherung gegenüber Anspruch auf Kostenersatz für die Reparatur des entstandenen Schadens, auch wenn die Reparatur in einer Markenwerkstatt durchgeführt worden ist.
Der Versicherte ist nicht verpflichtet, auf Anweisung seiner Versicherung die Dienste einer Privatwerkstatt in Anspruch zu nehmen. Darauf weist jetzt das Amtsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil hin.
Geklagt hatte ein Taxiunternehmen, das auf einem Teil seiner Reparaturkosten sitzen bleiben sollte. Unverschuldet war der Taxifahrer in einen Auffahrunfall verwickelt worden. Ein Sachverständiger bescheinigte in einem Gutachten, dass der dadurch entstandene Schaden in einer Marken-Fachwerkstatt für etwa 3.700 Euro behoben werden könne. Die Versicherung zahlte jedoch lediglich 2.700 Euro mit dem Hinweis, dass eine nicht markengebundene Werkstatt den Schaden billiger hätte beheben können.
Der zuständige Richter gab dem Taxiunternehmen Recht: In einer Marken-Fachwerkstatt sei ein geringeres Fehlerrisiko als in einer „freien Werkstatt“ zu erwarten. Dem Versicherten stehe dieses zu ohne dass er dafür finanzielle Nachteile in Kauf nehmen müsse.
