17.08.2009
Neues Scheidungsrecht betrifft auch Versicherungen
Zum 01. September tritt das neue Scheidungsrecht in Kraft – und bringt Veränderungen im Hinblick auf den Zugewinn und den Versorgungsausgleich.
Insbesondere in puncto Lebens- oder Rentenversicherung ergeben sich dann ganz neue Sachverhalte.
Bislang war der Versorgungsausgleich so geregelt, dass im Falle einer Scheidung alle Anwartschaften, die in der Ehe erworben wurden, gesammelt und dann auf beide Partner aufgeteilt wurden. Der Ehepartner mit weniger Rentenanwartschaften erhielt einen Ausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung.
Mit dem neuen Scheidungsrecht ändert sich nun das Vorgehen: Bei jeder Scheidung, die nach dem 01. September 2009 eingereicht wird, wird jede Rentenanwartschaft für sich betrachtet und zwischen den Ehepartnern zu gleichen Teilen aufgeteilt.
Dabei erhält jeder Partner ein eigenes Konto beim jeweiligen Versicherungsträger. Die neue Regelung soll für mehr Gerechtigkeit und Transparenz sorgen.
