04.01.2010
Ab heute: Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung absetzbar
Gute Nachrichten für privat Krankenversicherte: Die Kosten für eine Basisversorgung in der Krankenversicherung können ab heute im Rahmen des Bürgerentlastungsgesetzes in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.
Bisher war es lediglich möglich, dass Arbeitnehmer ihre Beiträge bis zu einer Höhe von 1.500 Euro als Vorsorgeaufwendungen und damit als „Sonderausgaben“ steuerlich geltend machen konnten. Für Selbstständige galt eine Grenze von 2.400 Euro.
Die Betonung liegt dabei allerdings auf dem Stichwort Basisversorgung: Zusatz- oder Wahltarife sind von dieser Regelung nicht betroffen. Pauschal abgezogen werden vier Prozent für den Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall – er fällt nicht unter Ausgaben zur Vorsorge.
Die Neuregelung entlastet vor allem Versicherte, die höhere Beiträge für ihre private Krankenversicherung aufbringen müssen. Schlechter gestellt wird indes niemand: Noch bis zum Jahr 2019 führen die Finanzämter eine Günstigerprüfung durch. Sollte das neue Recht zu einer steuerlichen Schlechterstellung führen, kommt das alte Recht zur Anwendung.
