31.07.2009
Allianz: Zuschlag bei Tarifwechsel rechtens
Lange gab es Streit um den Zuschlag, den die Allianz beim Wechsel ihrer Kunden in den Tarif Aktimed erhebt.
Nun aber hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschieden: Der Risikozuschlag ist zum Ärger der Allianz-Kunden rechtens.
Bestandskunden, die bei der Allianz vollversichert sind, müssen einen pauschalen „Tarifstrukturzuschlag“ in Höhe von 20 Prozent hinnehmen, wenn sie von einem Alttarif in den neueren Aktimed-Tarif wechseln. Neukunden werden die Alttarife bereits seit 2007 nicht mehr angeboten.
Streitpunkt bei dieser Angelegenheit ist, dass PKV-Kunden eigentlich ohne Zuschlag in einen Tarif mit gleichen Versicherungsleistungen beim selben Anbieter wechseln können. Die Allianz hingegen begründet ihren Zuschlag damit, dass die Neutarife anders kalkuliert seien und sich damit für Altkunden im Gegensatz zu Neukunden ein Vorteil ergeben würde.
