16.06.2010
Betriebsrente auch bei Firmenpleite sicher
Geht ein Unternehmen in die Insolvenz, geht das Bezugsrecht von Direktversicherungen, die der betrieblichen Altersvorsorge dienen, nicht automatisch an den Insolvenzverwalter über. Mit seiner jüngsten Entscheidung sichert das Bundesarbeitsgericht insbesondere für jüngere Arbeitnehmer die Betriebsrenten.
Im konkreten Fall hatte ein insolventes IT-Unternehmen für seine Mitarbeiter Direktversicherungen abgeschlossen. Genau genommen handelte es sich dabei um Lebensversicherungen für die Arbeitnehmer, bei denen der Arbeitgeber jedoch als Versicherungsnehmer auftritt – eine gerade in kleinen und mittelständischen Unternehmen verbreitete Praxis. Das Bezugsrecht liegt beim Arbeitnehmer, was der Arbeitgeber jedoch bei kurzer Betriebszugehörigkeit widerrufen kann, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.
Der Insolvenzverwalter wollte auf das angesparte Kapital in den Direktversicherungen mit der Begründung zugreifen, dass der Arbeitgeber nicht mehr existiere und das Arbeitsverhältnis daher beendet sei. Das sah das Bundesarbeitsgericht jedoch anders: Wenn der neue Eigentümer eines Unternehmens die Angestellten ungekündigt übernimmt, liegt ein Betriebsübergang vor – auch die betriebliche Altersvorsorge zählt dazu.
