14.12.2009
Das ändert sich 2010 bei der Rürup-Rente
Zum Ärger vieler Selbstständiger sind Informationen zur Rürup Rente in den Medien deutlich seltener zu finden als Informationen zur Riester Rente. Wichtig ist es daher, sich über aktuelle Änderungen immer wieder selbstständig zu informieren. Die nächsten Änderungen bei der Rürup-Rente gibt es im neuen Jahr.
Das Alterseinkünftegesetz ist der Grund dafür, dass bei der Rürup Rente regelmäßig Änderungen wirksam werden. In jedem Jahr bis 2025 können Sparer höhere Freibeträge steuerlich geltend machen und Neu-Rentner müssen mit jedem Jahr bis 2040 einen größeren Anteil ihrer Renteneinkünfte nachgelagert besteuern lassen.
Konkret heißt das: Ab 2010 können 70 Prozent der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Der steuerlich anzusetzende Höchstbetrag steigt damit auf 14.000 Euro für Ledige und 28.000 Euro für zusammen Veranlagte. Wer 2010 erstmals in Rente geht, muss 60 Prozent seiner Alterseinkünfte versteuern.
