03.03.2010
EuGH-Urteil: Deutsche Riester-Rente muss angepasst werden
Einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zufolge muss die deutsche Riester-Rente den EU-Vorgaben angepasst werden.
Änderungen sollen ab diesem Jahr mit dem „ Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften“ in Kraft treten. Mit dem neuen Gesetz werden die Zulagen unabhängig vom steuerlichen Status gewährt. Allein die Pflichtmitgliedschaft in der deutschen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung ist damit ausschlaggebend.
Entgegen der bisherigen Regelung müssen Zulagen nun nicht mehr zurückgezahlt werden, wenn der Wohnsitz ins EU-Ausland, nach Island, Liechtenstein oder Norwegen verlegt wird. Wer dort eine selbst genutzte Wohnimmobilie bauen oder kaufen möchte, kann dafür zukünftig auch die Möglichkeiten des Wohn-Riesterns wie in Deutschland nutzen.
