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Dienstag, den 7. Februar 2012

11.01.2010

Gekürzte Entschädigung bei Diebstahl des Autoschlüssels

Wir ein Fahrzeug gestohlen, kommt dafür im Regelfall die Kaskoversicherung auf. Wenn aber zuvor der Autoschlüssel gestohlen wird, kann sich die Situation zu Ungunsten des Geschädigten entwickeln.

Wird ein Fahrzeug gestohlen und der Dieb startet es mit dem dazugehörigen Schlüssel, droht den Geschädigten laut ADAC Ärger: Oftmals wird das Verhalten des Versicherten als grob fahrlässig eingestuft. In der Folge verweigern die Assekuranzen die teilweise oder vollständige Entschädigung. Das ist umso ärgerlicher, wenn man seinen Autoschlüssel gar nicht offen hat herumliegen lassen. Allerdings, so der ADAC, sollte man es Dieben auch nicht zu leicht machen.

Mit einer Kürzung der Entschädigung oder gar einer Zahlungsverweigerung muss beispielsweise dann gerechnet werden, wenn die Schlüssel im Hotelzimmer offen liegen gelassen werden oder wenn sie sich in einem Raum befinden, zu dem mehrere Menschen Zutritt haben. In jedem Fall droht Ärger, wenn die Schlüssel in der Autotür oder im Zündschloss stecken.

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