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Donnerstag, den 17. Mai 2012

23.01.2012

Hausratversicherung: Außenversicherung schließt viele Schadensfälle aus

Die Hausratversicherung umfasst in der Regel nicht nur den Hausrat direkt im Wohnraum sondern in den meisten Fällen auch eine Außenversicherung. Genau hier lauern die größten Missverständnisse und Fehlannahmen, wie zwei aktuelle Urteile bestätigen.

Viele Versicherungsnehmer verlassen sich gerne darauf, dass ihr Hausrat auch außerhalb ihrer vier Wände durch die Hausratversicherung geschützt ist. In einigen Fällen, etwa in Hotelzimmern oder im Krankenhaus, mag das auch zutreffen.

Anders ist die Sachlage jedoch bei Dingen, die sich nicht im abschließbaren Wohnbereich bzw. erweiterten Wohnbereich befinden. Darauf weist auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Dem zufolge sollten Versicherte bei der Hausratversicherung stets beachten: Solange nichts anderes individuell vereinbart ist, leistet eine Hausratversicherung ausschließlich für Schäden, die sich im abschließbaren Wohnbereich ereignen. Dazu zählen neben dem eigentlichen Wohnraum meist auch abschließbare Keller und Schuppen.

Hausratversicherung zahlt nicht bei Fahrraddiebstahl aus dem Garten

Dass der Garten (zumindest im Regelfall) nicht zum abschließbaren Wohnbereich zählt, darauf weist derzeit der GDV hin. Zum Versicherungsumfang der meisten Hausratversicherungen zählen zwar auch Fahrräder. Werden die jedoch im Garten abgestellt, erlischt der Versicherungsschutz – auch wenn das Fahrrad abgeschlossen und der Garten verriegelt wird.

Wer sein Fahrrad vor Diebstahl schützen möchte, stellt es am besten nie im Freien ab. Auch dann nicht, wenn eine spezielle Fahrradversicherung oder Zusatzversicherung abgeschlossen wurde. 

Hausratversicherung leistet nicht bei Überführung in ein Bankschließfach

In einem anderen Fall entschied das OLG Dresden, dass Hausrat grundsätzlich nur dann versichert ist, wenn er zu Hause aufbewahrt wird. Wenn Wertgegenstände beim Überführen in ein Bankschließfach beschädigt oder gestohlen werden, greift der Versicherungsschutz nicht. Geschützt sind Wertgegenstände demnach nur im hauseigenen Tresor – oder wenn dafür eine Spezialversicherung abgeschlossen wird.

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