22.02.2010
Kartellverfahren gegen Krankenkassen eingeleitet
Das Bundeskartellamt vermutet Absprachen über die Erhebung der Zusatzbeiträge unter einigen Krankenkassen.
Und fordert nach mehrwöchiger Vorprüfung nun Auskunft. Ein entsprechender Auskunftsbeschluss ging am Freitag u.a. der DAK, der KKH Allianz und der BKK Westfalen-Lippe zu. Weitere sechs Betriebskrankenkassen befinden sich derzeit ebenfalls im Fokus der obersten Aufsichtsbehörde.
Das Bundeskartellamt hegt den Verdacht, dass einige Kassen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen haben. Erhärtet sich der Verdacht der Absprache, könnte das Kartellamt die Erhebung der Zusatzbeiträge in ihrer jetzigen Form untersagen. Das jedoch würde viele Kassen vor ernsthafte finanzielle Probleme stellen.
Die Krankenkassen rechtfertigen sich unterdessen damit, dass der Zusatzbeitrag notwendig und politisch gewollt sei. Darüber hinaus zweifeln sie an, dass das Kartellamt überhaupt für sie zuständig sei, da für Krankenkassen i.A. die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches gelten. Der Bundesgerichtshof bestätigte allerdings schon früher, dass Krankenkassen als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts zu behandeln seien.
