03.08.2009
Kfz-Haftpflicht darf auch bei Verbot zahlen
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung darf auch dann für Schäden Dritter aufkommen, wenn der Versicherte ausdrücklich darauf hinweist, dass er das nicht möchte. Das entschied das Landgericht Coburg in einem heute veröffentlichten Urteil.
Voraussetzung für die Regulierung sei es entsprechend des Richterspruchs, dass die Regulierung sachlich gerechtfertigt, also tatsächlich ein nachvollziehbarer Schaden entstanden ist. Der Versicherungsnehmer muss dann damit leben, dass er in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird.
Im vorliegenden Fall hatte eine Frau gegen ihre Kfz-Versicherung geklagt, weil diese einen von ihr verursachten Schaden an einem Taxi beglichen hatte, obwohl die Frau der Versicherung untersagt hatte, den Schaden zu regulieren.

