04.12.2009
Kfz-Versicherung doch noch kündigen?
Wie in jedem Jahr stieß man auch in diesem November auf zahlreiche Meldungen, in der die Verbraucher darauf hingewiesen werden, dass ein Wechsel der Kfz-Versicherung noch bis Ende November möglich ist.
Nun ist bereits der Monat Dezember angebrochen. Aber: Wer es verpasst hat, sich fristgerecht um einen Wechsel zu bemühen, kann möglicherweise noch durch ein Hintertürchen zu einer neuen, günstigeren Versicherung kommen. Erhöht die alte Versicherung nämlich ihre Tarife oder kommt es zu benachteiligenden Änderungen der Vertragsbedingungen, kann der Versicherungsnehmer ebenfalls kündigen.
Dieses Sonderrecht wird ihm einen Monat lang nach Zustellung der Preiserhöhung gewährt. Da es insbesondere bei den Tarifen von Kfz-Versicherung zu regelmäßigen Ups und Downs kommt, kann sich dieses Kündigungsrecht lohnen. Darüberhinaus hat man zusätzlich ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn nämlich das Fahrzeug gewechselt wird, oder wenn ein Schadensfall auftreten sollte.
Beachten sollte der Verbraucher aber, dass günstigere Angebote nicht immer auch gute Leistungen erbringen – man darf also nicht nur allein auf den Preis achten.

