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Dienstag, den 7. Februar 2012

22.08.2009

Kfz-Versicherung: Immer am Unfallort warten

Bei einem Unfall müssen Autofahrer in jedem Fall am Unfallort auf das Eintreffen der Polizei warten.

Ein Entfernen vom Unfallort ist auch dann nicht gestattet, wenn Wagen und Papiere am Unfallort hinterlassen und Zeugen informiert werden. Wer diese Vorgabe missachtet muss damit rechnen, dass die Kfz-Versicherung eine Regulierung des Schadens ablehnt. Darauf verweisen derzeit Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins in Berlin.

Die Anwälte berufen sich auf ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken. Das stellte fest, dass es die Pflicht des Autofahrers sei, alles zu tun, um den Tatbestand aufzuklären und den Schaden gering zu halten. Entfernt sich ein Unfallbeteiligter jedoch vom Unfallort, verstößt er gegen diese Pflichten. Das Warten auf die Polizei sei schon allein deshalb notwendig um festzustellen, ob beim Unfall Alkohol im Spiel war.

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