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Dienstag, den 7. Februar 2012

22.12.2009

Kfz-Versicherung: Steuerzahlerbund gibt Tipps zu Unfallkosten

Eis, Schnee und Kälte halten Teile Deutschlands immer noch fest im Griff. Seit Tagen reißen die Nachrichten über Unfälle und kilometerlange Staus nicht ab. Passend dazu gibt der Bund der Steuerzahler nun Tipps, wie man zumindest finanziell möglichst unbeschadet einen Unfall übersteht.

Auf dem Weg zur Arbeit passiert es derzeit schnell, dass man auf schneeglatter Straße ins Rutschen gerät oder in einen Unfall verwickelt wird. Die Kosten für den Unfall können als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden. Voraussetzung: Die Kfz-Versicherung des Unfallgegners oder die eigene Kaskoversicherung beteiligt sich nicht an den Unfallkosten.

Möglich ist es, Kosten für Gutachter und Anwalt, zur Beseitigung von Schäden und Abschleppkosten steuerlich geltend zu machen. Auch wer zahlt, um seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht zu verlieren, kann diese Kosten von der Steuer absetzen.

Um die Kosten erstattet zu bekommen muss das Finanzamt davon überzeugt werden, dass die Unfallfahrt beruflich bedingt war.

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Häufig gestellte Fragen zur Kfz-Versicherung

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