14.09.2009
Krankenversicherung künftig nicht voll absetzbar
Wie die Bundessteuerberaterkammer erklärt, sind auch künftig Krankenversicherungsbeiträge nicht in voller Höhe von der Steuer absetzbar.
Zwar sollen nach dem neuen Bürgerentlastungsgesetz Vorsorgeaufwendungen zukünftig stärker bei der Festsetzung der Steuerlast berücksichtigt werden, allerdings nur in der Höhe, die dem sozialhilferechtlich gewährten Leistungsniveau entspricht.
In der privaten Krankenversicherung könnte zur Orientierung der 2009 eingeführte Basistarif dienen: Die Kosten dafür können in vollem Umfang als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Für privat Krankenversicherte hieße das, dass alles was darüber hinaus geht, nicht steuerlich abgesetzt werden kann, die Krankenversicherungsbeiträge also nicht vollständig absetzbar sind.
Allerdings sollen die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben abgezogen werden können.
