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Donnerstag, den 17. Mai 2012

31.01.2012

Lebensversicherung: Wie aussagekräftig sind Musterrechnungen?

Wer eine kapitalbildende Lebensversicherung abschließen will, bekommt von der Assekuranz in der Regel eine Musterrechnung präsentiert. Sie soll veranschaulichen, was man über die Jahre in den Vertrag hineinstecken muss, um eine anständige Rendite herauszubekommen.

Aber wie aussagekräftig sind diese Musterrechnungen eigentlich? Eine BGH-Entscheidung in der nächsten Woche könnte teuer für die Versicherungsunternehmen werden.

Einem Bericht der Financial Times Deutschland (FTD) zufolge verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) am 08. Februar die Frage nach den Musterrechnungen für Lebensversicherungen. Die Klägerin, Kundin von Clerical Medical, verlangt, dass ihre Lebensversicherung ihr genau die Summe auszahlt, die ihr bei Vertragsabschluss mithilfe einer Musterrechnung  in Aussicht gestellt worden ist.

Hintergrund der Klage ist, dass die Auszahlungen der Lebensversicherungen aufgrund von fallenden Zinsen und – im Fall von fondsgebundenen Policen – niedrigen Renditen immer häufiger von den Werten abweichen, die vor zehn Jahren versprochen worden waren. Zahlreiche enttäuschte Kunden, die in den letzten Jahren viel Geld in Lebensversicherungen investiert haben, sind nun bereit zu klagen.

Urteil kann für Lebensversicherungen teuer werden

Versicherungsexperten erwarten das Urteil des BGH mit Spannung: Das Gericht muss die Entscheidung des OLG Dresden überprüfen, das der Klägerin im September 2010 einen Schadenersatz zugesprochen hatte. Die Fonds im Vertrag waren nicht ansatzweise an die Performance herangekommen, die der Berechnung zugrunde gelegt worden war.

Bestätigen die obersten Richter das Urteil, könnte das für zahlreiche Lebensversicherungen teuer werden. Schon jetzt laufen zahlreiche Verfahren, allein beim BGH sind in ähnlicher Sache 30 Fälle anhängig. Die enttäuschten Kunden klagen auf Erfüllung ihres Vertrages oder alternativ Schadenersatz wegen fehlerhafter oder unzureichender Aufklärung. Stellen die Richter fest, dass ein Beratungsfehler vorlag, könnte das BGH-Urteil die Tür für zahlreiche Ansprüche öffnen.

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