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Dienstag, den 7. Februar 2012

12.09.2009

Neue Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung 2010

Jedes Jahr aufs Neue werden in der Sozialversicherung neue Rechengrößen festgelegt, die als Berechnungsgrundlage für die Bestimmung der Beitragshöhe gelten.

Zu ihnen zählen die Versicherungspflichtgrenze, die Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Beitragsbemessungsgrenze. Die vorläufigen Rechengrößen für das Jahr 2010 liegen nun vor: Auch im kommenden Jahr ist mit Beitragssteigerungen zu rechnen.

So steigen die maximal zu entrichtenden monatlichen Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung in West auf 5.500 Euro (bisher: 5.400 Euro) und in Ost auf 4.650 Euro (bisher: 4.550 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 44.100 Euro/Jahr auf 45.000 Euro/Jahr. Bis zu dieser Einkommenshöhe kann die gesetzliche Krankenversicherung Beiträge erheben.

Ausschlaggebend für einen Wechsel von gesetzlicher in die private Krankenversicherung ist die Versicherungspflichtgrenze, die für einen Wechsel mindestens drei Jahre in Folge überschritten werden muss. Sie liegt ab dem nächsten Jahr bei 49.950 Euro p.a. (bisher: 48.600 Euro p.a.).

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