26.08.2009
PKV: Versichungen müssen Lasik-OPs nicht übernehmen
Obwohl die privaten Krankenversicherer dafür bekannt sind, viele Leistungen zu erstattet, die die gesetzlichen Krankenkassen nicht übernehmen, müssen sie doch nicht für alle Eingriffe aufkommen.
In einem aktuellen Fall verlangte ein PKV-Versicherter die Übernahme der Kosten für eine Lasik-Operation. Das Amtsgericht München entschied nun, dass die Versicherung dieser Forderung nicht nachkommen müsse.
Als Grund gab das AG München an, die Operation sei medizinisch nicht notwendig, da sie lediglich zur Korrektur, nicht aber zur Heilung einer Fehlsichtigkeit und Hornhautverkrümmung diene. Zudem sei das Risiko, auch nach der Operation weiterhin auf eine Brille angewiesen zu sein, durchaus gegeben und der natürliche Zustand der Hornhaut werde irreparabel zerstört.
