26.01.2012
Private Haftpflicht: Baumfällen im Garten fällt unter Versicherungsschutz
Schäden, die Dritten bei Baumfällarbeiten im Garten entstehen, sind ein Fall für die private Haftpflichtversicherung. Das stellte nun der Bundesgerichtshof (BGH) fest und entschied damit gegen eine Haftpflichtversicherung, die sich um die Zahlung drücken wollte.
Die Versicherungspolice gibt darüber Auskunft, welche Leistungen zum Versicherungsumfang zählen und in welchen Fällen sie gewährt werden. Theoretisch zumindest – denn viele Assekuranzen versuchen, sich um die Zahlung der vereinbarten Leistungen zu drücken.
So auch im Fall eines Mannes, der in seinem Garten an einem Tag drei 20 Meter hohe Pappeln fällte. Wie geplant fielen zwei der Bäume in seinen Garten, einer jedoch auf das Nachbarhaus. Dabei entstand ein Schaden von mehr als 7.000 Euro, den der Versicherte über seine private Haftpflichtversicherung regulieren wollte.
Leistungsausschluss bei ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung
Die Versicherung lehnte die Zahlung ab und verwies darauf, dass der Versicherte einer ungewöhnlichen und gefährlichen Beschäftigung nachgegangen sei – die der Versicherungsvertrag ausschließt. Der BGH sah das ein wenig anders: Das einmalige Fällen drei Bäumen an einem Tag könne nicht als ungewöhnliche und gefährliche Beschäftigung gewertet werden – dazu müsste sie schon regelmäßig durchgeführt werden bzw. auf längere Dauer angelegt sein. Die Haftpflichtversicherung muss also zahlen.
Sparen mit der Familien-Haftpflichtversicherung
Auch wenn einige Haftpflichtversicherungen versuchen, die einmal vereinbarte Leistung zu gewähren, zählt diese Police doch zu denen, über die Privatleute in jedem Fall verfügen sollten. Eine private Haftpflichtversicherung ist schon für wenige Euro zu haben. Einsparmöglichkeiten bieten sich Familien, die eine private Familien-Haftpflichtversicherung abschließen können.
Die Familien-Haftpflicht versichert alle Familienmitglieder in einer Police, der Beitrag wird lediglich einmal erhoben. Diese Vorteile überzeugen offenbar: Einer aktuellen Umfrage des Apothekermagazins „BABY und Familie“ zufolge verfügen derzeit bereits 76 Prozent der Mütter von Babys und Kleinkindern über eine solche Versicherung.

