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Dienstag, den 7. Februar 2012

24.09.2009

Steuer bei Kündigung der Lebensversicherung

Die Steuerberaterkammer München weist derzeit darauf hin, dass u.U. Steuern zu zahlen sind, wenn eine Lebensversicherung gekündigt wird.

Betroffen sind Lebensversicherungen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen worden sind. Ebenfalls tritt die Steuerpflicht ein, wenn die Police zwar vor 2005 abgeschlossen wurde, der Vertrag jedoch vor Ablauf von zwölf Jahren gekündigt wird. Auf den Gewinn muss in diesen Fällen Steuern gezahlt werden. Als Gewinn gelten die Zinsen, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung auf den Sparanteil gewährt wurden.

Die Steuerpflicht gilt selbst dann, wenn derjenige, der die Versicherung kündigt, aufgrund dessen einen Verlust hinnehmen muss. Warum der Vertrag gekündigt wird, spielt in Bezug auf die Steuerpflicht keine Rolle.

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