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Donnerstag, den 17. Mai 2012

02.02.2012

Unfallversicherung muss bei Unfall unter Alkoholeinfluss nicht immer zahlen

Bei einem Unfall nach dem Genuss einer erheblichen Alkoholmenge ist die private Unfallversicherung nicht zur Leistung verpflichtet. Das entschied das Landgericht Düsseldorf in einem nun bekannt gewordenen Urteil aus dem Januar 2011.

Im zugrunde liegenden Fall war der Versicherte die Kellertreppe seines Hauses heruntergestürzt, wo ihn seine Tochter in einer Blutlache fand. Der Verunfallte verstarb tags darauf im Krankenhaus infolge des Sturzes. Eine Blutuntersuchung mehrere Stunden nach dem Unfall im Krankenhaus ergab eine Blutalkohol-Konzentration von 2,13 Promille.

Das nahm die private Unfallversicherung des Mannes zum Anlass, der Witwe die vereinbarte Todesfallleistung von 34.000 Euro zu verweigern. Dabei verwies die Assekuranz auf die Vertragsbedingungen, die Unfälle infolge alkoholbedingter Bewusstseinsstörungen von der Leistung ausschließen. Die Witwe jedoch klagte vor dem Landgericht Düsseldorf – und verlor.

Unfallversicherung kann Leistung bei Unfall unter Alkoholeinfluss verweigern

Im Prozess führte die Klägerin an, dass der Versicherte zum Unfallzeitpunkt zwar unter Alkoholeinfluss stand, von einer Bewusstseinsstörung jedoch keine Rede sein könne. Der Versicherte sei Alkohol gewöhnt gewesen und habe daher eine deutlich höhere Alkoholtoleranz als andere Personen gehabt.

Zudem sei Zeugen wie der Cousine des Verunfallten, mit der der Mann zuvor noch telefoniert hatte, nicht aufgefallen, dass er unter Alkoholeinfluss gestanden habe. Aus der Art des Unfalls könne man jedenfalls nicht schließen, dass dieser durch eine alkoholbedingte Bewusstseinsstörung eingetreten sei.

Dem widersprach jedoch der Düsseldorfer Richter. Auch bei Personen, die Alkohol gewöhnt sind, führt ein derart hoher Alkoholgehalt zu Unsicherheiten bzw. Bewusstseinsstörungen, insbesondere zu Gleichgewichtsstörungen. Und die können durchaus dazu führen, dass man eine Treppe hinabstürzt. Das Gericht wies die Klage als unbegründet zurück, die Unfallversicherung muss nicht zahlen.

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