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Dienstag, den 7. Februar 2012

15.01.2010

Versicherungskunden können 15 Milliarden Euro zurückfordern

Einem Bericht des Hamburger Abendblattes zufolge können Deutschlands Versicherungskunden insgesamt 15 Milliarden Euro von ihren Assekuranzen zurückfordern.

Wer seine Prämien unterjährig zahlt, wurde meist übervorteilt – und kann seine zu viel gezahlten Beiträge u.U. zurückfordern. Betroffen sind praktisch alle Versicherungsarten mit Ausnahme von der privaten Krankenversicherung und Verträgen zur betrieblichen Altersvorsorge.

Publik wurden diese Ansprüche jetzt mit einem Urteil des LG Bamberg gegen die HUK-Coburg. In der Urteilsbegründung heißt es, dass eine unterjährige Zahlung von Prämien einen Kredit darstellten – und für den sei ein Effektivzins anzugeben. Das jedoch machen die wenigsten Versicherer, sie weisen lediglich darauf hin, dass eine monatliche oder quartalsweise Zahlung teurer als eine jährliche Zahlweise ist. Wird ein Effektivzins nicht angegeben, so das Landgericht, ist maximal ein Zins von vier Prozent zulässig.

Die Versicherer werden versuchen, die Ansprüche abzuwehren, drohen ihnen doch Rückforderungen in Milliardenhöhe. Hilfe erhalten Versicherte von den Verbraucherzentralen.

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