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Samstag, den 4. Februar 2012

12.07.2010

Vorsicht bei BU-Zusatzversicherung

Viele Versicherungen gehen seit geraumer Zeit dazu über, Kombi- oder Zusatzversicherungen anzubieten und viele Versicherte nehmen diese Angebote dankbar an, vereinfachen sie doch die Organisation der Vorsorge.

Zu Problemen kommt es immer dann, wenn ein Produkt aus Kombi- oder Zusatzleistungen gekündigt werden soll, weil die Versicherung entweder zu teuer geworden ist oder schlichtweg nicht mehr benötigt wird. In vielen Versicherungsverträgen gibt es eine Klausel, die die Versicherten in diesen Fällen unangemessen benachteiligt.

Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich nun mit folgendem Fall: Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung wurde zusätzlich zu einer Lebensversicherung abgeschlossen. Die Lebensversicherung sollte nun beitragsfrei und mit herabgesetzter Versicherungsleistung weitergeführt werden – was aber bedeutet das für die BU-Zusatzversicherung?

Eine oftmals verwendete Klausel besagt, dass wenn die Hauptversicherung rückgekauft (aufgelöst) oder umgewandelt wird, lediglich die Ansprüche aus der Zusatzversicherung von einer Änderung unberührt bleiben, die während der regulären Vertragsdauer anerkannt oder festgestellt worden sind. Da diese Klausel Versicherte unangemessen benachteiligt, ist sie dem Bundesgerichtshof zufolge unwirksam.

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