Wählen Sie eine Vorgabe für Ihre Berechnung
Standard | AK Empfehlung
Die Vorgabe des Arbeitskreis Vermittlerrichlinie (AK-Empfehlung) bietet Ihnen einen empfohlenen Mindestschutz. Heute erfüllen alle wichtigen Tarife diese Vorgaben. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie diese Mindestvorgaben wählen.
Sollen Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten mitversichert sein?
nein
ja (EU)
Es ist z. B. der Abtransport von Schutt nach einem Brand mitversichert.
Überspannungsschäden mitversichern?
nein
ja (EU)
Geht z.B. Ihre Heizungsanlage durch ein Gewitter kaputt, wird der Schaden bis zur angegebenen Summe erstattet.
Feuer-Nutzwärmeschäden mitversichern?
nein
ja (EU)
Im Wäschetrockner entzündet sich die Kleidung beim Trocknen. Die Schäden die dadurch am Gebäude entstehen sind versichert, genau wie Folgeschäden.
Mehrkosten in Folge behördlicher Auflagen und Wiederherstellungsbeschränkungen mitversichern?
nein
ja (EU)
Entschädigt werden Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Ist das Gebäude ständig genutzt?
ja
nein - kein Versicherungsschutz möglich
Das Gebäude ist nur versichert wenn es ständig bewohnt wird. Auch teilweise Leerstände sind der Versicherung mitzuteilen?
Gibt es auf dem Versicherungsgrundstück oder in einer Entfernung von unter 10 m Betriebe / Lager, von denen eine erhöhte Feuergefahr ausgeht?
nein
ja
Es ist möglich, dass Versicherer bei erhöhtem Risiko den Vertrag ablehnen.
Steht Ihr Gebäude unter Denkmalschutz?
nein
ja
Gebäude unter Denkmalschutz müssen besonders versichert werden. Meist ist ein Wertgutachten erforderlich.
Fußbodenheizungen mitversichern?
nein
ja
Fußbodenheizungen sind meist kostenfrei eingeschlossen.
Schwimmbäder mitversichern?
nein
ja
Schwimmbäder im Gebäude müssen mit einem Aufpreis versichert werden.
Sauna mitversichern?
nein
ja
Der Rechenr beachtet derzeit nicht den Aufpreis der für eine Sauna fällig ist. Das Risiko wird im Antrag angegeben, eine Nachfrage beim Versicherer ist derzeit nur manuell möglich.
Fotovoltaikanlagen mitversichern?
nein
ja (eventl. extra Versicherung notwendig)
Fotovoltaikanlagen sind je nach Anbieter unterschiedlich versichert.
Sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile (z.B. Einfriedungen, Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Gartenbeleuchtungen etc.) mitversichern?
nein
ja
Je nach Anbieter unterschiedlich versichert - Siehe Leistungsvergleich.
Gasleitungen die sich im Haus befinden mitversichern?
nein
ja
Diese Vorgabe hat keinen Einfluss auf das Ergebnis oder den Versicherungsschutz.
Rückstau durch Elementarschäden mitversichern? (Voraussetzung: funktionsfähiges Rückstauventil)
nein
ja
Schäden werden nur bei funktionsfähigen Rückstauventil erstattet.
Wasserzuleitungsrohre und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück mitversichern, die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen?
nein
ja (EU)
Mitversichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind und die nicht der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen. Dies gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Wasserzuleitungsrohre und Heizungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes mitversichern, die der Versorgung des versicherten Gebäudes dienen?
nein
ja (EU)
Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt. Dies gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück mitversichern?
nein
ja
Dieser Einschluß ist in guten Tarifen kostenfrei enthalten.
Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes mitversichern?
nein
ja
Dieser Einschluss hat meist eine Höchstentschädigung und Sie müssen dafür teilweise Prüfberichte vorlegen.
Beseitigung einer Rohrverstopfung mitversichern?
nein
ja
Es sind Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen innerhalb des versicherten Rohrsystems mitversichert.
Wasserverlust in Folge von Rohrbrüchen mitversichern?
nein
ja
Mitversichert gilt ein Flüssigkeitsverlust anläßlich eines ersatzpflichtigen Schadens.
Schäden durch Anprall von Landfahrzeugen mitversichern?
nein
ja
Fährt ein KFZ gegen Ihr Haus und es entsteht ein Schaden am Haus, wird dieser ersetzt.
Schäden durch Graffiti mitversichern?
nein
ja
Unbekannte besprühen Ihr Gebäude mit Farbe. Die Kosten für die Beseitigung wird erstattet.
Gebäudebeschädigungen durch einen Einbruch mitversichern?
nein
ja
Einbrecher beschädigen Teile Ihres Gebäudes.
Rückreisekosten aus dem Urlaub mitversichern?
nein
ja
Wenn ein erheblicher Versicherungsfall eintritt werden Fahrtmehrkosten aus dem Urlaub ersetzt.
Kosten für das Beseitigen umgestürzter Bäume mitversichern?
nein
ja
Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Kosten für die Dekontamination von Erdreich mitversichern?
nein
ja
Wenn nach einem Schaden Erdreich verseucht ist und gereinigt / entsorgt werden muß.
Wünschen Sie für Ihr Gebäude eine Allgefahrendeckung?
nein
ja - bieten ganz wenige Tarife
Bei der Allgefahrendeckung handelt es sich um einen weitreichenden, über die Leistungen einer klassischen Versicherung hinausgehenden Versicherungsschutz. Auf die gewohnte Aufzählung von versicherten Gefahren, z. B. Feuer, Leitungswasser oder Sturm, wird verzichtet: Schäden Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen von versicherten Gegenständen gelten als Folge aller Gefahren als versichert, soweit diese nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.